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   VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707   

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VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707 (https://dejure.org/2014,17417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2014 - 16b D 13.707 (https://dejure.org/2014,17417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 16b D 13.707 (https://dejure.org/2014,17417)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
    Beamte, die durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren haben, sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 15.2.2012 - 16a D 10.1974 - juris Rn. 53).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 16).

    Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 17).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust i.S.v. § 13 Abs. 1 Satz 4 BDG ist anzunehmen, wenn aufgrund der prognostischen Gesamtwürdigung und auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnis nicht wieder gutzumachen (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris 18).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 13).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris 20).

    Das Kriterium "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß § 13 Abs. 1 Satz 4 BDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 15).

    Das Bemessungskriterium "Persönlichkeitsbild des Beamten" gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BDG erfasst dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris 14).

  • VG Augsburg, 23.11.2006 - Au 2 K 04.1773
    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
    Auslösender Faktor für die disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen den Beklagten war ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg (Au 2 K 04.1773), in dem ein untergebener Mitarbeiter des Beklagten, TAI B., von der (hier) Klägerin Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht begehrt hatte.

    Insoweit liegt der Disziplinarklage ein anderer Sachverhalt zugrunde, als der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Verfahren Au 2 K 04.1773).

    Dauernde Dienstunfähigkeit zeichne sich zwar nicht ab, es solle aber versucht werden, den schwelenden Konflikt zu lösen, weil dann die körperlichen Beschwerden des TAI B. wieder in den Hintergrund träten (vgl. VG Augsburg, U.v. 23.11.2006 - Au 2 K 04.1773).

  • VGH Bayern, 19.08.2008 - 15 ZB 07.183

    Schadenersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht; Mobbing durch Vorgesetzten;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist mit der Ablehnung des Antrags des (hier) Beklagten auf Zulassung der Berufung rechtskräftig geworden (BayVGH, B.v. 19.8.2008 - 15 ZB 07.183).

    Dem Senat haben diesbezüglich die Disziplinar- und Ermittlungsakte, die Personalakte (1 Grundakt und 5 Teilakten) und eine Heftung Fachaufsichten vorgelegen, ferner die Gerichtsakte im Verfahren 15 ZB 07.183.

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
    Er hat sich hierbei an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert, das ebenfalls eine Kostenteilung entsprechend des teilweisen Obsiegens des Beamten ausgesprochen hat (vgl. beispielsweise BVerwG, U.v. 25.7.2913 - 2 C 63/11 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
    (vgl. BVerwG, U.v. 3.5.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d.

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
    Wiegt das Dienstvergehen schwer, kann das Persönlichkeitsbild des Beamten nur ausnahmsweise die Disziplinarmaßnahme noch im Sinne einer Milderung beeinflussen (BVerwG, B.v. 15.4.2009 - 2 B 1/09 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 13.02.2003 - 2 WD 33.02

    Grundsätze der Menschenführung; Grundsätze der Inneren Führung; Ehrverletzende

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
    Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat den Tatmilderungsgrund z.B. im Verfahren 2 WD 33.02 (U.v. 13.2.2003 - 2 WD 33/02 - juris Rn. 19f.) anerkannt.
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
    Eine lange Verfahrensdauer kann sich im Einzelfall aber auch zugunsten des Beamten auswirken, in dem sich ihm dadurch etwa die Möglichkeit einer Nachbewährung bietet (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2008 - 2 WD 6.07 - juris Rn. 118).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und kann mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden sein, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 62; BVerwG, U.v. 28.2.2013 - 2 C 3/12 - BVerwGE 146, 98 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
    Mangelnde Dienstaufsicht als Ursache einer dienstlichen Verfehlung kann bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme nur dann mildernd berücksichtigt werden, wenn Kontrollmaßnahmen durch Vorgesetzte aufgrund besonderer Umstände unerlässlich waren und pflichtwidrig unterlassen wurden (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2006 - 2 WD 2/06 - juris Rn. 107).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

  • Drs-Bund, 18.07.2006 - BT-Drs 16/2253
  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2014 - 20 LD 10/13

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen unterlassener rechtzeitiger

  • BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96

    Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der

  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 16a D 03.138
  • BVerwG, 24.10.2006 - 1 DB 6.06

    Postbeamter des mittleren Dienstes; förmliches Disziplinarverfahren; Einbehaltung

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 16a D 10.1974

    Leit. Regierungsdirektor; Steuerhinterziehung; Beihilfe zu Steuerhinterziehung;

  • BVerwG, 11.02.2000 - 1 DB 20.99

    Formelles Beamtendisziplinarrecht - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04

    Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen;

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

  • VG Stuttgart, 16.11.2022 - DB 23 K 4460/22

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; kein Verbrauch der Disziplinarbefugnis nach

    Denn das Gericht ist dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 58 Abs. 1 BDG, § 3 BDG i.V.m. § 86 Abs. 1 VwGO) verpflichtet, sodass die Sachverhaltsdarstellung in der Disziplinarklage nur Ausgangspunkt eigener Ermittlungen bzw. einer eigenen Aufbereitung des Sachverhalts sein kann (Bayerischer VGH, Urteil vom 04.06.2014 - 16b D 13.707 -, juris Rn. 54).
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